Gegner haben keine Alternativen

Elisabeth Seifert bringt es in ihrem Leitartikel auf den Punkt:

FAMILIENARMUT IST seit geraumer Zeit ein Phänomen, schweizweit, und auch im Kanton Solothurn. Ein Phänomen zudem, das niemand wegdiskutiert. Auch jene nicht, welche die geplante Gesetzesänderung zur Einführung von Ergänzungsleistungen (EL) für einkommensschwache Familien, die am 17. Mai vors Solothurner Stimmvolk kommt, ablehnen. Wenn Väter und Mütter zu wenig verdienen, um sich und die Kinder mit dem Notwendigen zu versorgen, darf man nur in seltenen Fällen den Betroffenen selbst die Schuld geben. Familienarmut ist vielmehr die Folge langfristiger gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen. Zum einen sehen sich etliche Firmen aufgrund der Konkurrenzsituation in einer globalisierten Wirtschaft nicht mehr in der Lage, existenzsichernde Löhne zu zahlen. Zum anderen ist das traditionelle Familienmodell keine Selbstverständlichkeit mehr. Viele Kinder wachsen in Einelternfamilien auf, in denen die Mutter – oder der Vater – wegen der Betreuung ihrer Kinder nur einen Teilzeitjob annehmen können, und dadurch entsprechend wenig verdienen.

DIESE ENTWICKLUNGEN mögen wir bedauern, wir ärgern uns vielleicht auch darüber. Sie sind aber ein Faktum, vor dem wir nicht die Augen verschliessen dürfen. Unter der schwierigen finanziellen Situation ihrer Eltern leiden dabei besonders die Kinder. Eine Unterversorgung führt zu Entwicklungsdefiziten. Damit aber lassen Schulschwierigkeiten nicht lange auf sich warten, wodurch sich die Chancen auf eine gelungene Integration in die Gesellschaft verschlechtern. Wenn wir die – notabene teuren – sozialpolitischen Folgen verpasster Chancen vermeiden wollen, müssen wir der Familienarmut mit geeigneten Massnahmen entgegensteuern. Mit den Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien liegen – und zwar erstmals – solche Massnahmen auf dem Tisch. Zu Unrecht behaupten die Gegner, allen voran die SVP, die FdP sowie der kantonale Gewerbeverband, dass der Kanton bereits viel für solche Familie getan hat. Bei der Prämienverbilligung und den Kinderzulagen zahlt Solothurn nach wie vor eher wenig. In der politischen Diskussion ist deshalb auch von bürgerlicher Seite her immer wieder auf künftige Familien-EL verwiesen worden. Wenig hilfreich für die betroffenen Familien ist zudem die Steuergesetzrevision, die erhöhte Abzüge für Versicherungsprämien und Kinderbetreuungskosten ermöglicht. Solche Massnahmen kommen jenen zugute, die wirklich Steuern zahlen – und nicht denen, die kaum etwas zu versteuern haben.

ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN FÜR FAMILIEN leisten demgegenüber den von Armut betroffenen Familien eine direkte Hilfe, die ihren spezifischen Bedürfnissen entspricht. Seit Jahren wird denn auch auf nationaler Ebene und in verschiedenen Kantonen über die Einführung von Familien-EL diskutiert. Im Kanton Tessin sind Familien-EL bereits Wirklichkeit. Seit sich die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit Mitte Februar dafür ausgesprochen hat, die Einführung von Familien-EL den Kantonen zu überlassen, richtet sich der Fokus in erster Linie auf kantonale Bemühungen. Neben Solothurn planen bereits mehrere andere Kantone die Einführung von Familien-EL, darunter der Kanton Schwyz und auch der Kanton Bern.

DAS MODELL,WIE ES DER KANTON Solothurn einführen will, ist dabei ein kluger politischer Kompromiss, der zudem die Anregungen der nationalrätlichen Kommission aufnimmt. Anders als im Kanton Tessin, wo die Familien bis zum 16. Altersjahr des jüngsten Kindes EL erhalten, sollen in Solothurn die Leistungen «nur» bis zum 6. Altersjahr des jüngsten Kindes ausbezahlt werden. Damit profitieren immerhin rund 1100 Familien. Die prognostizierten Kosten in der Höhe von jährlich netto 12 Mio. Franken, die auf den Kanton Solothurn zukommen, sind verkraftbar. Das müssen selbst die Gegner anerkennen. Einzigartig am Solothurner EL-Modell ist zudem, dass es mit verschiedenen Anreizsystemen Arbeitsanstrengungen belohnt und fördert.

WENN DIE GEGNER JETZT MONIEREN, dass Familien, die keinen Anspruch auf EL haben, am Ende des Jahres unter Umständen weniger im Portemonnaie bleibt, als Familien mit EL, dann ist das ein Scheingefecht. Bei anderen sozialen Leistungen, etwa den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, spielt genau der gleiche Effekt. Im Unterschied zu den Familien-EL stört sich aber niemand daran. Lösen liesse sich das «Problem» einzig auf Bundesebene, und zwar über eine Besteuerung der Ergänzungsleistungen. Von einem eigentlichen Problem liesse sich zudem nur sprechen, wenn eine echte Missbrauchsgefahr besteht. Es sind aber höchstens Einzelne, die eine Arbeit bewusst nicht annehmen, weil sie keine EL mehr beziehen können. Deswegen aber die Familien-EL abzulehnen, ist weit über das Ziel hinausgeschossen.

DAS GEGNERISCHE LAGER kann zudem keine Alternativen anbieten. Es hat weder in der Vernehmlassung noch im Verlauf der kantonsrätlichen Debatte ein Modell vorgelegt, das keine so genannten Fehlanreize enthält. Sehr unwahrscheinlich ist auch, dass sich die Gegner für grosszügig bemessene Prämienverbilligungsgelder oder Kinderzulagen aussprechen werden. Zudem kommen solche Massnahmen mit Sicherheit teurer zu stehen, funktionieren nach dem Giesskannenprinzip und nützen damit nicht in erster Linie denen, die das Geld bitter nötig hätten.

Copyright Solothurner Zeitung (2009)

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